Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ruff Problemlöser Allrounder Service
1. Geltungsbereich und Dienstleistungen Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen von Ruff Problemlöser Allrounder Service, insbesondere in den folgenden Bereichen:
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Malerarbeiten: Streichen von Innenwänden und Ausbesserungsarbeiten.
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Gartenpflege: Rasenmähen, Heckenschnitt und allgemeine Gartenarbeiten.
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Schimmelreinigung: Oberflächliche Reinigung von Schimmelbefall (keine bauliche Sanierung).
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Reinigung: Unterhaltsreinigungen sowie Endreinigungen bei Wohnungsabgaben.
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Montage & Reparaturen: Fachgerechte Montage von Möbeln und Regalen sowie kleinere handwerkliche Arbeiten.
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Winterdienst: Schneeräumung und Glättebekämpfung (Salzen).
2. Auftragserteilung Aufträge können mündlich vorbesprochen werden, bedürfen jedoch zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung (per E-Mail, WhatsApp, SMS oder Brief). Mit der Bestätigung des Angebots akzeptiert der Kunde diese AGB.
3. Regiearbeiten Zusätzliche Arbeiten, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden nach tatsächlichem Aufwand (Stundenansatz und Material) verrechnet.
4. Haftung und Abgabegarantie 4.1. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. 4.2. Bei Endreinigungen gewährt der Anbieter eine Abgabegarantie, die sich ausschliesslich auf die im Auftrag ausdrücklich vereinbarten Reinigungsleistungen bezieht. Mängel am Bauzustand (z.B. alte Flecken, Schäden an Wänden oder Böden), die nicht Teil des Reinigungsauftrags waren, sind von der Garantie ausgeschlossen. 4.3. Falls zusätzlich Maler- oder Reparaturarbeiten beauftragt wurden, bezieht sich die Abgabegarantie ebenfalls nur auf die fachgerechte Ausführung dieser spezifischen, im Auftrag erwähnten Arbeiten. 4.4. Auf Montagearbeiten (z.B. Regale, Möbel) gewährt der Anbieter eine Garantie von 12 Monaten auf die fachgerechte Ausführung. Die Garantie erlischt bei unsachgemässer Nutzung oder Überlastung. 4.5. Bei Bohr- oder Montagearbeiten übernimmt der Anbieter keine Haftung für Schäden an verdeckten Leitungen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich auf deren Verlauf hingewiesen oder aktuelle Pläne zur Verfügung gestellt hat.
5. Pflichten des Kunden Der Kunde stellt den ungehinderten Zugang zum Arbeitsort sicher und informiert den Anbieter über Besonderheiten oder empfindliche Oberflächen.
6. Annullierung / Terminabsage Absagen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen. Bei kurzfristigen Absagen am selben Tag oder bei Nichterscheinen des Kunden behalten wir uns vor, 50% der geplanten Arbeitszeit in Rechnung zu stellen.
7. Gewährleistung und Mängelrüge Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen unmittelbar nach Abschluss zu prüfen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 3 Werktagen schriftlich gemeldet werden. Bei Endreinigungen gilt die offizielle Wohnungsabgabe durch die Verwaltung als massgeblicher Zeitpunkt für die Mängelrüge.
8. Zahlungsbedingungen Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren erhoben werden.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es findet schweizerisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters (Brütten/Winterthur).